Die zentrale Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie

Die Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie für die Bundesländer, die an der zentralisierten Überprüfung der Heilpraktiker teilnehmen: z.Zt. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Brandenburg. Die amtsärztliche Überprüfungen finden 2 mal pro Jahr in dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt statt.

Die Prüfungstermine:

Die Termine für die schriftliche Überprüfung (1. Teil der Überprüfung) sind einheitlich.

Für den Heilpraktiker für Psychotherapie finden sie jeweils statt am

  • 3. Mittwoch im März (Frühjahr) und am

  • 2. Mittwoch im Oktober (Herbst) statt.

Der 2. Teil der Überprüfung ist dann die mündliche Überprüfung, diese Termine werden individuell nach Bestehen der schriftlichen Überprüfung bekannt gegeben.

Überprüfungsablauf Heilpraktiker für Psychotherapie

  • Die Überprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
  • Wird ein Teil nicht bestanden, gilt die Überprüfung insgesamt als nicht bestanden und beide Teile müssen wiederholt werden.
  • Der schriftlichen Teil der Überprüfung besteht aus 28 Fragen zur schriftlichen
    Beantwortung im Antwort-Wahl-Verfahren. Die Fragen müssen auf den Bereich der
    unerlässlichen Kenntnisse beschränkt sein. Zur Beantwortung stehen 55 Minuten
    zur Verfügung.
  • Für die mündliche Überprüfung sind 15 - 45 Min. vorgesehen und wird ebenfalls mit einem Arzt des Gesundheitsamts sowie zwei Beisitzern durchgeführt.

Ausnahmen:

Allerdings gibt es in machen Bundesländerns individuelle Anforderungen. Diese können wir nicht alle im einzelnen aufführen.

Bitte erkundige Dich bei Deinem zuständigen Prüfungsamt/Gesundheitsamt.

Wir haben hier die zuständigen Stellen nach Bundesländern für die aufgelistet, so dass Du in Kontakt treten kannst.

Die überprüfenden Gesundheitsämter nach Bundesländern:

Bayern
Baden-Württemberg
Berlin
  • Bezirksamt Lichtenberg
    Das Gesundheitsamt Lichtenberg ist zuständig für Antragsteller mit Hauptwohnsitz den Bezirken:
    Friedrichshain-Kreuzberg
    Lichtenberg
    Mitte
    Pankow
    Reinickendorf
    Spandau
  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
    Das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg ist zuständig für Antragsteller mit Hauptwohnsitz in den Bezirken:
    Charlottenburg-Wilmersdorf
    Marzahn-Hellersdorf
    Neukölln
    Steglitz-Zehlendorf
    Tempelhof-Schöneberg
    Treptow-Köpenick
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen